Wir (Brunner Werbegrafik OHG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.brunner-studentendruck.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde 18.04.2016 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt im Dezember 2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Brunner Werbegrafik OHG
Lagerhausstraße 8
83109 Großkarolinenfeld
Telefon: 0 80 31 - 8 111 8
E-Mail: info@brunner-studentendruck.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Die Inhalte sind nicht in klarer, leicht verständlicher Sprache formuliert.
- Nicht alle relevanten Bilder verfügen über beschreibende Alternativtexte.
- Keine Seiten sind zusätzlich in Leichter Sprache verfügbar.
- Dekorative Bilder sind nicht mit leerem Alt-Attribut versehen.
- Fokuszustände von Elementen sind nicht klar sichtbar.
- Farbkontraste entsprechen nicht dem AA-Level.
- Die Seite ist mit gängigen Screenreadern nicht vollständig nutzbar.
- Es gibt keine Option für die Deutsche Gebärdensprache.
- Es sind keine Audiodeskriptionen vorhanden.
- Die Seite wurde nicht mit Betroffenen getestet oder evaluiert.
- Ein manueller Screenreader-Test wurde nicht durchgeführt.
- Redakteure wurden nicht in barrierefreier Inhaltspflege geschult.
Evaluationsmethode
Scanner von https://wave.webaim.org/
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.06.2025 erstellt.